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Aufnahmekriterien
Der Patient bedarf einer stationären Behandlung nach § 39, SGB 5 ( Vorliegen einer unheilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung mit eingeschränkter Lebenserwartung).
Die Erkrankung muss folgende Symptome aufweisen:
- ambulant nicht beherrschbare Schmerzzustände
- schwerwiegende körperliche, seelische oder psychische Beschwerden, die durch die Grunderkrankung und deren vorangegangene Therapie entstanden sind und die Lebensqualität wesentlich beeinträchtigen
- soziale und psychosoziale Probleme (z.B. Überforderung der pflegenden Angehörigen)
- vollständige Aufklärung des Patienten und dessen Angehörigen über den Stand der Erkrankung
- der Patient sollte möglichst nicht in der Finalphase sein (außer nach Absprache)
- realistische Aussicht auf Verbesserung der Lebensqualität durch die vorhandenen Therapiemöglichkeiten
- Erforderlichkeit einer ggf. täglichen ärztlichen, pflegerischen, psychologischen und seelsorgerischen Betreuung
Versorgungsangebote
- Schmerztherapie und Symptombehandlung im Rahmen interdisziplinärer Zusammenarbeit
- Individuelle, ganzheitliche Pflege unter Einbeziehung von Gewohnheiten und Wünschen der Patienten und Begleitung der Familie und Angehörigen
- Individuelle Physiotherapie
- Seelsorgerische und psychologische Betreuung der Patienten und Angehörigen
- Sozialdienst (Beratung zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, Anträge auf Pflegeleistungen u.v.m.)
- Möglichkeit einer kunsttherapeutischen Begleitung, wenn Worte fehlen…
- Gemeinsamer Konsiliardienst
- Organisation der Entlassung oder Vorbereitung einer stationären Aufnahme in ein Pflegeheim oder in eines der stationären Hospize in Erfurt oder Bad Berka
- Vermittlung von Hilfsangeboten (Sozialarbeit, ambulante Hospizgruppe des Malteser Hilfsdienstes, Trauerbegleitung)
- Beratung und Hilfe zu
- Schmerzbehandlung
- Medikamenteneinnahme
- Wundversorgung
- Krankheitsverarbeitung
- Sterbebegleitung und Trauer
- Aufnahmemöglichkeit für Angehörige
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